- Einbahnstraße
- Ein|bahn|stra|ße ['ai̮nba:nʃtra:sə], die; -, -n:
Straße, die nur in einer Richtung befahren werden darf:er fuhr die Einbahnstraße aus Versehen entgegen die Fahrtrichtung.
* * *
Ein|bahn|stra|ße 〈f. 19〉 Straße, die nur in einer Richtung befahren werden darf* * *
Ein|bahn|stra|ße , die (Verkehrsw.):Straße, die nur in einer Richtung befahren werden darf:verkehrt in die E. fahren;Ü Solidarität darf keine E. sein (darf nicht nur von einer Seite ausgehen).* * *
Einbahnstraße,besonders gekennzeichnete (Verkehrszeichen) Straße, die nur in einer Richtung befahren werden darf. Es muss rechts gefahren und links überholt werden; Schienenfahrzeuge dürfen gegebenenfalls rechts und links überholt werden; es darf rechts und links gehalten werden.* * *
Ein|bahn|stra|ße, die (Verkehrsw.): Straße, die nur in einer Richtung befahren werden darf: verkehrt in die E. fahren; Ü Solidarität darf keine E. sein.
Universal-Lexikon. 2012.